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Spezialisierte Bestenliste · SoftwareNoch unvollständig

E-Mail-Verschlüsselung für Arztpraxen

Welche E-Mail-Verschlüsselung ist die beste für Arztpraxen?

Das Wichtigste in einem Satz

Stand 24.10.2026: Bei E-Mail-Verschlüsselung für Arztpraxen liegt Cryptshare mit 56 von 100 Punkten vorn, vor REDDOXX (54). Verglichen wurden 2 Anbieter.

Vorläufig, Stand 24. Oktober 2026. Fest wird die Liste beim nächsten monatlichen Update.

Rangliste

Stand 24. Oktober 2026 · Regeln 2026.1

So entsteht diese Rangliste: Funktionsabdeckung für den Anwendungsfall der Nische 30 %, Sicherheit und Datenschutz 25 %, Preis und Preistransparenz 15 %, Integration und Offenheit 10 %, Reife und Stabilität 10 %, Support 10 %. Einen Platz bekommt, wer mindestens die Hälfte der Angaben öffentlich belegt. Gleiche Punktzahl, gleicher Platz. Geld hat keinen Einfluss. Alle Regeln

Noch keine vollständige Bestenliste.Noch 3 Anbieter fehlen, dann erscheint hier die Bestenliste.
  1. 65 % belegtPlatz ab 50 %
  2. 59 % belegtPlatz ab 50 %
Punkte nach Kriterien:Funktionsabdeckung für den Anwendungsfall der Nische (30 %)Sicherheit und Datenschutz (25 %)Preis und Preistransparenz (15 %)Integration und Offenheit (10 %)Reife und Stabilität (10 %)Support (10 %)Breite = Gewicht, Höhe = erreichte Punkte.

Zahlen zu diesem Markt

0%

nennen ihre Preise öffentlich

von 4 erfassten Anbietern

75%

hosten nachweislich in der EU

von 4 erfassten Anbietern

75%

haben ein ISO-27001-Zertifikat

von 4 erfassten Anbietern

Noch ohne Platz

Diese Anbieter gehören in die Liste, haben aber noch zu wenige öffentlich nachprüfbare Angaben oder einen ruhenden Platz. Neue Angaben prüfen wir innerhalb von 7 Tagen.

Dazu 2 weitere erfasste Anbieter, die wir erst mit Namen zeigen, wenn sie genug öffentliche Angaben haben.

So gewichten wir in dieser Liste

Funktionsabdeckung für den Anwendungsfall der Nische
30 %
Sicherheit und Datenschutz
25 %
Preis und Preistransparenz
15 %
Integration und Offenheit
10 %
Reife und Stabilität
10 %
Support
10 %

Es gelten die Standardgewichte. Quellen sind die öffentlichen Websites, Preisseiten und Impressen der Anbieter; die einzelnen Belege stehen auf den Anbieterseiten. Angaben zur Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG.