Datenschutz-Management-Software mit EU-Hosting
Welche Datenschutz-Management-Software ist die beste mit EU-Hosting?
Das Wichtigste in einem Satz
Stand 24.10.2026: Bei Datenschutz-Management-Software mit EU-Hosting liegt caralegal mit 58 von 100 Punkten vorn, vor 2B Advice (57) und heyData (54). Verglichen wurden 9 Anbieter.
Vorläufig, Stand 24. Oktober 2026. Fest wird die Liste beim nächsten monatlichen Update.
Rangliste
Stand 24. Oktober 2026 · Regeln 2026.1
So entsteht diese Rangliste: Funktionsabdeckung für den Anwendungsfall der Nische 30 %, Sicherheit und Datenschutz 25 %, Preis und Preistransparenz 15 %, Integration und Offenheit 10 %, Reife und Stabilität 10 %, Support 10 %. Einen Platz bekommt, wer mindestens die Hälfte der Angaben öffentlich belegt. Gleiche Punktzahl, gleicher Platz. Geld hat keinen Einfluss. Alle Regeln
- 5856 % belegtPlatz ab 50 %
- 5759 % belegtPlatz ab 50 %
- 5471 % belegtPlatz ab 50 %
- 5163 % belegtPlatz ab 50 %
- 4771 % belegtPlatz ab 50 %
- 4753 % belegtPlatz ab 50 %
- 56 % belegtPlatz ab 50 %
- 4263 % belegtPlatz ab 50 %
- 3850 % belegtPlatz ab 50 %
Zahlen zu diesem Markt
13%
nennen ihre Preise öffentlich
von 15 erfassten Anbietern
100%
hosten nachweislich in der EU
von 15 erfassten Anbietern
87%
haben ein ISO-27001-Zertifikat
von 15 erfassten Anbietern
Noch ohne Platz
Diese Anbieter gehören in die Liste, haben aber noch zu wenige öffentlich nachprüfbare Angaben oder einen ruhenden Platz. Neue Angaben prüfen wir innerhalb von 7 Tagen.
activeMindzu wenige öffentliche Angaben40 % belegt
intersoft consultingzu wenige öffentliche Angaben33 % belegt
Dazu 4 weitere erfasste Anbieter, die wir erst mit Namen zeigen, wenn sie genug öffentliche Angaben haben.
So gewichten wir in dieser Liste
- Funktionsabdeckung für den Anwendungsfall der Nische
- 30 %
- Sicherheit und Datenschutz
- 25 %
- Preis und Preistransparenz
- 15 %
- Integration und Offenheit
- 10 %
- Reife und Stabilität
- 10 %
- Support
- 10 %
Es gelten die Standardgewichte. Quellen sind die öffentlichen Websites, Preisseiten und Impressen der Anbieter; die einzelnen Belege stehen auf den Anbieterseiten. Angaben zur Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG.