NIS2-Beratung für Kommunen für den Mittelstand
Welche NIS2-Beratung ist die beste für Kommunen für den Mittelstand?
Das Wichtigste in einem Satz
Stand 24.10.2026: Bei NIS2-Beratung für Kommunen für den Mittelstand liegen HiSolutions und Proliance mit je 27 von 100 Punkten gleichauf vorn, vor Controlware (23) und activeMind (16). Verglichen wurden 5 Anbieter.
Vorläufig, Stand 24. Oktober 2026. Fest wird die Liste beim nächsten monatlichen Update.
Rangliste
Stand 24. Oktober 2026 · Regeln 2026.1
So entsteht diese Rangliste: Erfahrung in der Nische 30 %, Qualifikationen und Zulassungen 25 %, Fachliche Präsenz 15 %, Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung 10 %, Preis- und Konditionstransparenz 10 %, Stabilität 10 %. Einen Platz bekommt, wer mindestens die Hälfte der Angaben öffentlich belegt. Gleiche Punktzahl, gleicher Platz. Geld hat keinen Einfluss. Alle Regeln
- 2769 % belegtPlatz ab 50 %
- 2754 % belegtPlatz ab 50 %
- 2362 % belegtPlatz ab 50 %
- 1650 % belegtPlatz ab 50 %
- 1550 % belegtPlatz ab 50 %
Zahlen zu diesem Markt
36%
nennen Preise oder einen Preisrahmen
von 11 erfassten Anbietern
45%
zeigen öffentliche Referenzen
von 11 erfassten Anbietern
36%
nennen Fachzertifikate im Team
von 11 erfassten Anbietern
Noch ohne Platz
Diese Anbieter gehören in die Liste, haben aber noch zu wenige öffentlich nachprüfbare Angaben oder einen ruhenden Platz. Neue Angaben prüfen wir innerhalb von 7 Tagen.
LegalTegrityzu wenige öffentliche Angaben38 % belegt
audatiszu wenige öffentliche Angaben25 % belegt
Ernst & Young GmbHzu wenige öffentliche Angaben42 % belegt
heyDatazu wenige öffentliche Angaben46 % belegt
Axianszu wenige öffentliche Angaben25 % belegt
Dazu 1 weitere erfasste Anbieter, die wir erst mit Namen zeigen, wenn sie genug öffentliche Angaben haben.
So gewichten wir in dieser Liste
- Erfahrung in der Nische
- 30 %
- Qualifikationen und Zulassungen
- 25 %
- Fachliche Präsenz
- 15 %
- Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung
- 10 %
- Preis- und Konditionstransparenz
- 10 %
- Stabilität
- 10 %
Es gelten die Standardgewichte. Quellen sind die öffentlichen Websites, Preisseiten und Impressen der Anbieter; die einzelnen Belege stehen auf den Anbieterseiten. Angaben zur Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG.