NIS2-Beratung für Schulen und Hochschulen
Welche NIS2-Beratung ist die beste für Schulen und Hochschulen?
Das Wichtigste in einem Satz
Stand 24.10.2026: Bei NIS2-Beratung für Schulen und Hochschulen liegt HiSolutions mit 27 von 100 Punkten vorn, vor Controlware (23) und activeMind (16). Verglichen wurden 3 Anbieter.
Vorläufig, Stand 24. Oktober 2026. Fest wird die Liste beim nächsten monatlichen Update.
Rangliste
Stand 24. Oktober 2026 · Regeln 2026.1
So entsteht diese Rangliste: Erfahrung in der Nische 30 %, Qualifikationen und Zulassungen 25 %, Fachliche Präsenz 15 %, Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung 10 %, Preis- und Konditionstransparenz 10 %, Stabilität 10 %. Einen Platz bekommt, wer mindestens die Hälfte der Angaben öffentlich belegt. Gleiche Punktzahl, gleicher Platz. Geld hat keinen Einfluss. Alle Regeln
- 2769 % belegtPlatz ab 50 %
- 2362 % belegtPlatz ab 50 %
- 1650 % belegtPlatz ab 50 %
Zahlen zu diesem Markt
11%
nennen Preise oder einen Preisrahmen
von 9 erfassten Anbietern
44%
zeigen öffentliche Referenzen
von 9 erfassten Anbietern
44%
nennen Fachzertifikate im Team
von 9 erfassten Anbietern
Noch ohne Platz
Diese Anbieter gehören in die Liste, haben aber noch zu wenige öffentlich nachprüfbare Angaben oder einen ruhenden Platz. Neue Angaben prüfen wir innerhalb von 7 Tagen.
UIMCzu wenige öffentliche Angaben46 % belegt
audatiszu wenige öffentliche Angaben25 % belegt
Ernst & Young GmbHzu wenige öffentliche Angaben42 % belegt
Robin Datazu wenige öffentliche Angaben33 % belegt
Axianszu wenige öffentliche Angaben25 % belegt
Dazu 1 weitere erfasste Anbieter, die wir erst mit Namen zeigen, wenn sie genug öffentliche Angaben haben.
So gewichten wir in dieser Liste
- Erfahrung in der Nische
- 30 %
- Qualifikationen und Zulassungen
- 25 %
- Fachliche Präsenz
- 15 %
- Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung
- 10 %
- Preis- und Konditionstransparenz
- 10 %
- Stabilität
- 10 %
Es gelten die Standardgewichte. Quellen sind die öffentlichen Websites, Preisseiten und Impressen der Anbieter; die einzelnen Belege stehen auf den Anbieterseiten. Angaben zur Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG.