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Bestenliste · BeratungIm Aufbau

Cloud-ERP-Migrationsanbieter

Welche Anbieter unterstützen mich am besten bei der Migration meines On-Premise-ERP in die Cloud?

Das Wichtigste in einem Satz

Stand 24.10.2026: Für Cloud-ERP-Migrationsanbieter gibt es noch keine Rangliste. Bisher hat kein Anbieter genug öffentlich nachprüfbare Angaben.

Vorläufig, Stand 24. Oktober 2026. Fest wird die Liste beim nächsten monatlichen Update.

Rangliste

Stand 24. Oktober 2026 · Regeln 2026.1

So entsteht diese Rangliste: Erfahrung in der Nische 30 %, Qualifikationen und Zulassungen 25 %, Fachliche Präsenz 15 %, Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung 10 %, Preis- und Konditionstransparenz 10 %, Stabilität 10 %. Einen Platz bekommt, wer mindestens die Hälfte der Angaben öffentlich belegt. Gleiche Punktzahl, gleicher Platz. Geld hat keinen Einfluss. Alle Regeln

Noch 5 Anbieter fehlen, dann erscheint hier die Bestenliste.

Einen Platz bekommt ein Anbieter, sobald mindestens die Hälfte seiner Angaben öffentlich nachprüfbar ist. 5 Anbieter haben wir schon erfasst; ihnen fehlen noch öffentliche Angaben.

Zahlen zu diesem Markt

0%

nennen Preise oder einen Preisrahmen

von 5 erfassten Anbietern

40%

zeigen öffentliche Referenzen

von 5 erfassten Anbietern

0%

nennen Fachzertifikate im Team

von 5 erfassten Anbietern

Noch ohne Platz

Diese Anbieter gehören in die Liste, haben aber noch zu wenige öffentlich nachprüfbare Angaben oder einen ruhenden Platz. Neue Angaben prüfen wir innerhalb von 7 Tagen.

Dazu 4 weitere erfasste Anbieter, die wir erst mit Namen zeigen, wenn sie genug öffentliche Angaben haben.

So gewichten wir in dieser Liste

Erfahrung in der Nische
30 %
Qualifikationen und Zulassungen
25 %
Fachliche Präsenz
15 %
Transparente Methodik und Leistungsbeschreibung
10 %
Preis- und Konditionstransparenz
10 %
Stabilität
10 %

Es gelten die Standardgewichte. Quellen sind die öffentlichen Websites, Preisseiten und Impressen der Anbieter; die einzelnen Belege stehen auf den Anbieterseiten. Angaben zur Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG.